Aufgrund der Verordnung des Bundes herrschen neu folgende Covid Regeln für die Nutzung unseres Ballons:
– Die Zertifikatspflicht gilt nur in der Tennishalle, nicht für Aussenplätze. Für Personen unter 16 Jahren gilt keine Zertifikatspflicht.
– Personen ab 16 Jahren, die in beständigen Gruppen regelmässig zusammen Tennis spielen, sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Als beständige Gruppe gilt ein gleichbleibender Personenkreis, der dem Organisator bekannt ist.
– Maximal dürfen sich in der Tennishalle 30 Personen aufhalten
– Eine fixe Gruppe darf sich nicht mit anderen Personen vermischen: Personen ohne Zertifikat dürfen nur zu fixen, sich wiederholenden Zeiten in der Halle Tennis spielen und auch nur, wenn zur gleichen Zeit die anderen bespielten Plätze auch fixe Trainingsgruppen sind.
– Tennisunterrichtende und Mitarbeiter unterstehen nicht der Zertifikatspflicht.
Wir danken für die Kenntnisnahme dieser Vorgaben!
Herzlich
Helen Hollands
(Hallenverwaltung Wintersaison)